Markennichtigkeit
Auf Klage hin kann der Richter eine Marke für nichtig erklären:
- Marke hat Gemeingutscharakter
- Marke hat nur einzelne Zeichen wie einzelne Buchstaben oder Ziffern oder Abkürzungen mit eigenständiger Bedeutung
- Marke aus einfachen geometrischen Figuren
- Marke mit beschreibendem Charakter.







