. .
Drucken/Print

Markennichtigkeit

Auf Klage hin kann der Richter eine Marke für nichtig erklären:

  • Marke hat Gemeingutscharakter
  • Marke hat nur einzelne Zeichen wie einzelne Buchstaben oder Ziffern oder Abkürzungen mit eigenständiger Bedeutung
  • Marke aus einfachen geometrischen Figuren
  • Marke mit beschreibendem Charakter.

weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • del.icio.us
  • Facebook