Eingangsprüfung
Nach Eintreffen der Markenanmeldung überprüft das IGE die eingereichten Unterlagen.
Sind alle Minimalerfordernisse erfüllt,
- wird das Anmeldedatum zuerkannt;
- erhält der Anmeldende eine sog. Hinterlegungsbescheinigung.
Minimalerfordernisse
- ausgefülltes Antragsformular
- identifizierbarer Markenanmeldender
- Markenangabe
- Warenbezeichnung nach Nizzaklassifikation
- Beilagen
- Gewahrte Amtssprache (deutsch, französisch, italienisch).







