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Eingangsprüfung

Nach Eintreffen der Markenanmeldung überprüft das IGE die eingereichten Unterlagen.

Sind alle Minimalerfordernisse erfüllt,

  • wird das Anmeldedatum zuerkannt;
  • erhält der Anmeldende eine sog. Hinterlegungsbescheinigung.

Minimalerfordernisse

  • ausgefülltes Antragsformular
  • identifizierbarer Markenanmeldender
  • Markenangabe
  • Warenbezeichnung nach Nizzaklassifikation
  • Beilagen
  • Gewahrte Amtssprache (deutsch, französisch, italienisch).

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