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Markenrecht

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Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Damit eine Marke eintragungsfähig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ein grafisch darstellbares Zeichen, solange sie unterscheidungskräftig sind
    • Massgebend für die Unterscheidungskraft sind:
      • Konkrete Verhältnisse
      • Gesamteindruck, den ein bestimmter Begriff oder ein bestimmtes Zeichen hinterlässt
  • die Marke darf nicht beschreibend sein
    • Keine Sachangaben zur:
      • Beschaffenheit
      • Qualität
      • Art und Ort der Herstellung
      • Bestimmung der Ware
      • Preis der Ware.
  • Kein Verstoss gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten
    • Keine Wiedergabe von
      • das sittliche, moralische, religiöse oder kulturelle Empfinden störenden Zeichen
    • keine die diplomatischen oder internationalen Beziehungen störenden Zeichen
  • Keine Vortäuschung falscher Eigenschaften
    • Zum Beispiel bezüglich
      • Herkunft
      • Qualität
      • Beschaffenheit.

Tipps:

  • Wählen Sie ein unterscheidungskräftiges Zeichen
  • Suchen Sie in Ruhe die zutreffenden Waren- und Dienstleistungsklassen aus
  • Gemeingut ist nicht monopolisierbar! Zeichen die der Allgemeinheit bzw. der Konkurrenz offenstehen müssen, sind nicht eintragungsfähig.

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