Das Prozedere von der Idee bis zur Markeneintragung gestaltet sich wie folgt:
- Markenrecherche
- Markenhinterlegung / Markenhinterlegungsformular
- Eingangsprüfung
- Hinterlegungsbescheinigung
- Prüfung
- Formelle Prüfung
- Materielle Prüfung
- nationale Eintragung
- Publikation
- Eintragungsbescheinigung
- ev. Widerspruch
Tipp: Geografische Ausdehnung
Die Schweiz und Fürstentum Liechtenstein sind ein Schutzgebiet und es gilt einheitliches Markenrecht.
Tipp: Behandlungsdauer
Zwischen Hinterlegung und Registrierung bzw. Beanstandung sollten nicht mehr als 6 Monate vergehen.