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Markenrecht

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Nichtgebrauchslöschung im Administrativverfahren

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jedermann kann – ohne Interessennachweis – beim Institut für geistiges Eigentum (IGE) Antrag auf vollständige oder teilweise Löschung einer Marke stellen, wenn diese während fünf aufeinanderfolgenden Jahren nicht genutzt wurde (vgl. MSchG 35 ff.).
Die Einzelheiten des als einfaches Verfahren ausgestalteten Löschungsverfahrens sind in der Verordnung (MSchV) geregelt.

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