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Markenrecht

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Klage vor ordentlichen Gerichten

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Schutzrechtsverletzung begründet folgende Ansprüche:

  • Unterlassungsanspruch
  • Beseitigungsanspruch
  • Schadenersatzanspruch
  • Entschädigungsanspruch, inkl. Auskunfts- + Rechnungslegungsanspruch
  • Beseitigungs- bzw. Vernichtungsanspruch.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Prüfen Sie auch, ob eine Strafanzeige (als Druckmittel mit adhäsionsweise Schadensgeltendmachung) eingereicht werden soll.

Tipp: Anfechtungsvoraussetzungen

  • Die eigene Marke muss die ältere sein als jene des Verletzers
  • Bei der eigenen Marke muss während der ersten 5 Jahre der Gebrauch aufgenommen worden sein und der Gebrauch immer noch andauern
  • Die Verwechslungsgefahr muss sich kumulativ beziehen auf:
    • Wort, Bild oder Wort-Bild und
    • Waren- und Dienstleistungsgleichartigkeit

Tipp: Vergleichslösung als Ziel!

Je nach Verwertungsstadium (und Marketingstrategie) der Marke(n) ist es ein gangbarer Weg, aus der Markenverletzung ein Geschäft zu machen, zB durch Abschluss eines Lizenzvertrages.

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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