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Markenrecht

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Schutzdauer

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erste Schutzdauer

10 Jahre ab dem Hinterlegungsdatum (MSchG 10 Abs. 1)

Verlängerungsmöglichkeit

Beliebige Male um weitere 10 Jahre, auf (Verlängerungs-)Antrag hin (MSchG 10 Abs. 2).

Formelle Voraussetzungen:

  • Verlängerungsantrag
    • innert 12 Monaten vor Schutzablauf
    • spätestens binnen 6 Monaten nach Schutzablauf
  • Rechtzeitige Bezahlung der Verlängerungsgebühr (MSchG 10 Abs. 2)

Folgen der wiederholenden Schutzverlängerung

  • Potentiell ewiger Markenschutz, sofern und soweit das Gebrauchserfordernis erfüllt wird.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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