Stellungnahme / rechtliches Gehör
Gelangt das IGE zur Ansicht, das Hinterlegungsgesuch sei nicht eintragungsfähig, so gibt es dem Anmeldenden Gelegenheit zur
- Stellungnahme
- Nachbesserung.
Neue Erkenntnisse für das IGE
Gewinnt das IGE aus dem Schriftenwechsel neue Erkenntnisse, so kommt es auf seinen Ablehnungsentscheid zurück und trägt die Marke ein.
Ablehnung der Eintragung
Vermögen die weiteren Bemühungen des Anmeldenden das IGE nicht umzustimmen, wird es einen formalen Abweisungsentscheid erlassen. Dagegen steht dem Anmeldenden das Rechtsmittel offen.