Der Markenhinterleger kann mit der anzumeldenden Marke verschiedene Funktionen verfolgen:
- Herkunftsfunktion
- Funktional
- Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens
- Waren oder Dienstleistungen hergestellt unter Verantwortung des Markeninhabers
- Rechtlich
- Die Herkunftsfunktion ist rechtlich nicht geschützt
- Funktional
- Unterscheidungsfunktion
- Funktional
- Individualisierung der eigenen Ware
- Abgrenzung gegenüber Waren und Dienstleistungen Dritter
- Rechtlich
- Die Unterscheidungsfunktion ist rechtlich nicht geschützt
- Funktional
- Werbefunktion
- Werbe- und Marketingfunktion
- Kundenbindung durch Wiedererkennungseffekt, vermittelt über die Marke (customer loyalty)
- Kundenwerbung durch Kommunikation bestimmter (Marken-)Inhalte
- Werbe- und Marketingfunktion
- Kommunikationsfunktion
- Qualitätsfunktion
- Grundsatz
- Botschaft für gleichbleibende Qualität (ohne rechtliche Garantie der Qualität)
- Ausnahme
- Garantiemarke
- Grundsatz
- Qualitätsfunktion