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Markenrecht

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Legaldefinition

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Legaldefinition von MSchG 1 hat folgenden Wortlaut:

  • Verbal
    • „Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden“ (MSchG 1 Abs. 1)
  • Stichworte
    • „Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farben sein“ (MSchG 1 Abs. 2)

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