Der Bestand des Markenrechts bietet – wie einleitend festgestellt – im Unterschied zu den persönlichkeitsrechtlich konzipierten Namens- und Firmenrechten keinen umfassenden Schutz. Daraus resultiert, dass auch der Markenbestand besonderen Regeln unterworfen ist.
Die Besonderheit sind im Einzelnen erläutert unter: