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Von der Idee bis zur Markeneintragung

Das Prozedere von der Idee bis zur Markeneintragung gestaltet sich wie folgt:

  1. Markenrecherche

  2. Markenhinterlegung / Markenhinterlegungsformular

  3. Eingangsprüfung

  4. Hinterlegungsbescheinigung

  5. Prüfung

    • Formelle Prüfung
    • Materielle Prüfung
  6. nationale Eintragung

  7. Publikation

  8. Eintragungsbescheinigung

  9. ev. Widerspruch

Geografische Ausdehnung

Die Schweiz und Fürstentum Liechtenstein sind ein Schutzgebiet und es gilt einheitliches Markenrecht.

Behandlungsdauer

Zwischen Hinterlegung und Registrierung bzw. Beanstandung sollten nicht mehr als 6 Monate vergehen.

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