Von der Idee bis zur Markeneintragung
Das Prozedere von der Idee bis zur Markeneintragung gestaltet sich wie folgt:
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Markenrecherche
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Markenhinterlegung / Markenhinterlegungsformular
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Eingangsprüfung
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Hinterlegungsbescheinigung
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Prüfung
- Formelle Prüfung
- Materielle Prüfung
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nationale Eintragung
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Publikation
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Eintragungsbescheinigung
- ev. Widerspruch
Geografische Ausdehnung
Die Schweiz und Fürstentum Liechtenstein sind ein Schutzgebiet und es gilt einheitliches Markenrecht.
Behandlungsdauer
Zwischen Hinterlegung und Registrierung bzw. Beanstandung sollten nicht mehr als 6 Monate vergehen.







