Widerspruchsverfahren
Widerspruchsbedingungen
Der Markeninhaber kann beim IGE Widerspruch einlegen, wenn folgende Voraussetzungen erstellt sind:
- Wahrung der Widerspruchsfrist
- 3 Monate seit der Publikation einer nationalen Marke
- 3 Monate seit dem ersten Tag des auf die Publikation folgenden Monats
- Wahrung der Zahlungsfrist für die Widerspruchgebühr
- identisch mit der Widerspruchsfrist
- Die eigene Marke muss die ältere sein als jene des Verletzers
- Bei der eigenen Marke muss während der ersten 5 Jahre der Gebrauch aufgenommen worden sein und der Gebrauch immer noch andauern
- Die Verwechslungsgefahr muss sich kumulativ beziehen auf:
- Wort, Bild oder Wort-Bild und
- Waren- und Dienstleistungsgleichartigkeit.
Widerspruchsentscheid des IGE
Der Widerspruchsentscheid des IGE ist rechtsmittelfähig.
Beizug eines Fachmanns zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr
- Das IGE vertritt zu Recht die Meinung, dass für einen Laien die Beurteilung, ob eine Verwechslungsgefahr besteht oder nicht, sehr schwierig ist.
- Case law: Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist stark von den Präjudizien der Rechtsprechung abhängig.







