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Markenwirkung

Die Markenwirkung zugunsten des Inhabers tritt ein

  • formal
    • rückwirkend mit dem Datum der Hinterlegung
  • materiell
    • wenn sie innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung auch tatsächlich gebraucht wird
    • Ausschliesslichkeitsrecht, die Marke zu monopolisieren.

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