Markeninhaber und Markenübertragung
Markeninhaber
Wer ist geschützt?
Die die Marke hinterlegende natürliche Person bzw. das betreffende Unternehmen.
Markenübertragung
Die Übertragung einer Marke ist zulässig und nicht an eine Form gebunden.
Im Interesse des Erwerbers ist die Rechtsnachfolge ins Markenregister anzumelden.
Marken due diligence
Zur Verifizierung von Bestand und Werthaltigkeit empfiehlt sich im Übertragungsfalle eine due diligence.
Konsultation des ev. Lizenzvertrages hinsichtlich eines allf. Abtretungsverbotes
Vor einer Markenveräusserung ist bei Bestehen eines Lizenzvertrages zu prüfen, ob im Lizenzvertrag nicht ein Veräusserungsverbot für das Basisobjekt (Marke) verabredet ist (Vermeidung einer Vertragsverletzung).
Schriftform
Für eine Urheberrechtsübertragung wird die „Schriftformabrede als Gültikeitsvoraussetzung“ empfohlen; bei dieser Formulierung bedürfen dann auch Aenderungen oder Ergänzungen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.







