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Markenerteilung

Ist

  • die formale und materielle Prüfung
  • eine allfällige IGE-Beanstandung beseitigt

wird die Marke

  • im öffentlichen Markenregister eingetragen
  • im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht (vgl. auch www.shab.ch).

Die Markeneintragungsbescheinigung hat nur deklaratorische Beweisfunktion; der Eintrag in das Markenregister kommt konstitutive Wirkung zu, d.h. die Marke entsteht durch den Registereintrag.

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