Markenerteilung
Ist
- die formale und materielle Prüfung
- eine allfällige IGE-Beanstandung beseitigt
wird die Marke
- im öffentlichen Markenregister eingetragen
- im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht (vgl. auch www.shab.ch).
Die Markeneintragungsbescheinigung hat nur deklaratorische Beweisfunktion; der Eintrag in das Markenregister kommt konstitutive Wirkung zu, d.h. die Marke entsteht durch den Registereintrag.







