Internationale Anmeldung
Es wird bei der Internationalen Registrierung in folgende Verfahren unterschieden:
- Registrierung nach Madrider Markenabkommen
- Folgeanmeldung nach erfolgter nationaler Markeneintragung
- Schutzausdehnung auf die angeschlossenen Länder, wenn Schutz nicht binnen 12 Monaten ganz oder teilweise verweigert wird
- Registrierung nach Madrider Protokoll
- Direktes internationales Gesuch (anstelle CH-Gesuch)
- Schutzeinräumung für die Marke bezüglich aller angeschlossenen Länder, wenn Schutz nicht binnen 18 Monaten ganz oder teilweise verweigert wird.







