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Internationale Anmeldung

Es wird bei der Internationalen Registrierung in folgende Verfahren unterschieden:

  • Registrierung nach Madrider Markenabkommen
    • Folgeanmeldung nach erfolgter nationaler Markeneintragung
    • Schutzausdehnung auf die angeschlossenen Länder, wenn Schutz nicht binnen 12 Monaten ganz oder teilweise verweigert wird
  • Registrierung nach Madrider Protokoll
    • Direktes internationales Gesuch (anstelle CH-Gesuch)
    • Schutzeinräumung für die Marke bezüglich aller angeschlossenen Länder, wenn Schutz nicht binnen 18 Monaten ganz oder teilweise verweigert wird.

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